Achtung! Während der Corona-Krise können Sie die
(Neu-) Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis direkt beantragen.
Informationen dazu erhalten Sie hier.
Ihnen wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig eine Sperrfrist festgesetzt? Oder Sie dürfen Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr im Inland benutzen?
Das Straßenverkehrsamt darf Ihnen nicht ohne weiteres einen neuen Führerschein ausstellen, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vorher wird geprüft, ob Sie sich eignen, ein Fahrzeug zu führen.
Verfahrensablauf
Das Straßenverkehrsamt fordert eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, bevor es Ihnen eine Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie
Bei bestimmten Erkrankungen verlangt das Straßenverkehrsamt von Ihnen ein ärztliches Gutachten.
Stellen Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtzeitig
Stellen Sie den Antrag auf Neuerteilung mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist im Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert einige Wochen. Sie bekommen rechtzeitig eine schriftliche Nachricht.
Generell benötigen wir:
Beantragen Sie die Klassen A, A1, B, BE, M und L, benötigen wir zusätzlich:
Beantragen Sie die Klassen C1, C, C1E, CE + D1, D1E, D und DE, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen mit:
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ist eine leistungspsychologische Untersuchung oder ein Reaktionstest notwendig. Die Untersuchung und der Reaktionstest dürfen nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (zum Beispiel TÜV) oder durch einen Arzt für Verkehrsmedizin durchgeführt werden.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
150,00 Euro
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Vereinbaren Sie diesen bitte telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Vereinbaren Sie diesen bitte telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)