Achtung! Während der Corona-Krise können Sie die
(Neu-) Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis direkt beantragen.
Informationen dazu erhalten Sie hier.
Ihnen wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig eine Sperrfrist festgesetzt? Oder Sie dürfen Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr im Inland benutzen?
Das Straßenverkehrsamt darf Ihnen nicht ohne weiteres einen neuen Führerschein ausstellen, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vorher wird geprüft, ob Sie sich eignen, ein Fahrzeug zu führen.
Verfahrensablauf
Das Straßenverkehrsamt fordert eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, bevor es Ihnen eine Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie
Bei bestimmten Erkrankungen verlangt das Straßenverkehrsamt von Ihnen ein ärztliches Gutachten.
Stellen Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtzeitig
Stellen Sie den Antrag auf Neuerteilung mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist im Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert einige Wochen. Sie bekommen rechtzeitig eine schriftliche Nachricht.
Generell benötigen wir:
Beantragen Sie die Klassen A, A1, B, BE, M und L, benötigen wir zusätzlich:
Beantragen Sie die Klassen C1, C, C1E, CE + D1, D1E, D und DE, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen mit:
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ist eine leistungspsychologische Untersuchung oder ein Reaktionstest notwendig. Die Untersuchung und der Reaktionstest dürfen nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (zum Beispiel TÜV) oder durch einen Arzt für Verkehrsmedizin durchgeführt werden.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
150,00 Euro
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Vereinbaren Sie diesen bitte telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Vereinbaren Sie diesen bitte telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.