Ihre erste Fahrerlaubnis bekommen Sie zunächst für zwei Jahre auf Probe. Während dieser Zeit sollen Sie sich als Fahranfängerin oder Fahranfänger im motorisierten Straßenverkehr bewähren. Die Probezeit gilt nicht, wenn es sich um den Ersterwerb der Klassen A, M, L und T handelt.
Die Probezeit beginnt mit dem Datum, an dem wir Ihnen die Fahrerlaubnis erteilen. Das Datum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins bei den jeweils erteilten Klassen.
Begehen Sie in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, werden diese in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Die Führerscheinstelle des Kreises Herford wird über die Verstöße informiert.
Wir ordnen dann an, dass Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger teilnehmen. Hierdurch verlängert sich Ihre Probezeit einmalig um zwei Jahre. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Liegt dieser noch innerhalb der Probezeit, müssen Sie auch dann an dem Aufbauseminar teilnehmen, wenn Ihre Probezeit in der Zwischenzeit abgelaufen ist.
Das Aufbauseminar soll
Sie sollen ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erlernen durch
Das Aufbauseminar umfasst
Aufbauseminare dürfen nur von Fahrschulen durchgeführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrschule
Lennart Buschmann, Goltzstraße 22, 32051 Herford, Telefon: 05221 3464930,
Malte Buschmann, Lübbecker Straße 143, 32257 Bünde, Telefon: 05223 62860,
Michael Buschmann, Lübbecker Straße 143, 32257 Bünde, Telefon: 05223 62860,
Ronald Dahme, Eimterstraße 1, 32049 Herford, Tel. 05221 56644
oder
Dirk Ellerbrake, Goebenstraße 18, 32052 Herford, Tel. 05221 855966.
Für eine Teilnahme an anderen zugelassenen Fahrschulen im Kreis Herford wenden Sie sich bitte an die koordinierende Fahrschule
Hans Offer, Mindener Straße 97, 32049 Herford, Tel. 05221 144361.
Sie können das Seminar auch in einer Fahrschule außerhalb des Kreises Herford besuchen.
Die Führerscheinstelle gewährt Ihnen eine Frist für Ihre Teilnahme am Aufbauseminar. Weisen Sie die Teilnahme innerhalb dieser Frist nicht nach, entzieht die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis.
Haben Sie mit einer Fahrerlaubnis auf Probe unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfängerinnen und Fahranfänger teilnehmen.
Dabei geht es um folgende Schwerpunkte:
Das besondere Aufbauseminar umfasst:
Nehmen Sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist am Aufbauseminar teil, entzieht Ihnen die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis.
Sollten Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar einen weiteren schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen, spricht die Führerscheinstelle eine schriftliche Verwarnung aus. Sie weist darauf hin, dass Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen können.
Durch die verkehrspsychologische Beratung soll die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkennen. Sie oder er soll die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgespräches statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn die Beraterin oder der Berater dies für erforderlich hält. Die Beraterin oder der Berater klärt die Ursachen der Mängel und zeigt Wege zur Lösung auf. Das Ergebnis der Beratung ist nur für die Betroffenen bestimmt und wird nur ihnen mitgeteilt. Die Betroffene oder der Betroffene erhält eine Teilnahmebescheinigung, die der Führerscheinstelle vorgelegt wird. Die Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist.
Sie verlieren Ihre Fahrerlaubnis, wenn Sie nach Ablauf der schriftlichen Verwarnung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen. Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nachdem die Entziehung wirksam geworden ist, erteilt werden. Die Frist beginnt, wenn Sie den Führerschein abgeliefert haben.
Die Kosten für das Seminar und für die verkehrspsychologische Beratung zahlen Sie selbst.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
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