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Führerschein auf Probe erhalten

Führerschein auf Probe erhalten

Beschreibung

Ihre erste Fahrerlaubnis bekommen Sie zunächst für zwei Jahre auf Probe. Während dieser Zeit sollen Sie sich als Fahranfängerin oder Fahranfänger im motorisierten Straßenverkehr bewähren. Die Probezeit gilt nicht, wenn es sich um den Ersterwerb der Klassen A, M, L und T handelt.

Die Probezeit beginnt mit dem Datum, an dem wir Ihnen die Fahrerlaubnis erteilen. Das Datum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins bei den jeweils erteilten Klassen.

Verkehrsverstoß – was jetzt?

Begehen Sie in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, werden diese in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Die Führerscheinstelle des Kreises Herford wird über die Verstöße informiert.

Wir ordnen dann an, dass Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger teilnehmen. Hierdurch verlängert sich Ihre Probezeit einmalig um zwei Jahre. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Liegt dieser noch innerhalb der Probezeit, müssen Sie auch dann an dem Aufbauseminar teilnehmen, wenn Ihre Probezeit in der Zwischenzeit abgelaufen ist.

Worum geht es beim Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar soll

  • die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr ändern,
  • das Risikobewusstsein fördern und
  • Gefahrenerkennung verbessern.

Sie sollen ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erlernen durch

  • Gruppengespräche,
  • Verhaltensbeobachtungen im Rahmen der Fahrprobe,
  • Analysen problematischer Verkehrssituationen und
  • weiterer Informationsvermittlung.

Das Aufbauseminar umfasst

  • mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen,
  • vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und
  • eine Fahrprobe in Gruppen mit drei Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Wo finden die Aufbauseminare statt?

Aufbauseminare dürfen nur von Fahrschulen durchgeführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrschule
Lennart Buschmann, Goltzstraße 22, 32051 Herford, Telefon: 05221 3464930,
 

Malte Buschmann, Lübbecker Straße 143, 32257 Bünde, Telefon: 05223 62860,

Michael Buschmann, Lübbecker Straße 143, 32257 Bünde, Telefon: 05223 62860,

Ronald Dahme, Eimterstraße 1, 32049 Herford, Tel. 05221 56644

oder

Dirk Ellerbrake, Goebenstraße 18, 32052 Herford, Tel. 05221 855966.

Für eine Teilnahme an anderen zugelassenen Fahrschulen im Kreis Herford wenden Sie sich bitte an die koordinierende Fahrschule
Hans Offer, Mindener Straße 97, 32049 Herford, Tel. 05221 144361.

Sie können das Seminar auch in einer Fahrschule außerhalb des Kreises Herford besuchen.

Gibt es eine Frist für das Aufbauseminar?

Die Führerscheinstelle gewährt Ihnen eine Frist für Ihre Teilnahme am Aufbauseminar. Weisen Sie die Teilnahme innerhalb dieser Frist nicht nach, entzieht die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn ich in der Probezeit unter Alkohol oder Drogen gefahren bin?

Haben Sie mit einer Fahrerlaubnis auf Probe unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfängerinnen und Fahranfänger teilnehmen.

Dabei geht es um folgende Schwerpunkte:

  • Diskutieren von Ursachen, die dazu geführt haben, dass Sie an dem besonderen Aufbauseminar teilnehmen müssen,
  • Lösungsansätze erörtern.
  • Wissen erweitern über die Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Verkehrsteilnahme,
  • individuell angepasste Verhaltensweisen entwickeln und erproben, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren zuverlässig zu trennen sowie
  • geeignete Verhaltensmuster entwickeln, um einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder Drogen zu vermeiden.

Das besondere Aufbauseminar umfasst:

  • mindestens zwei und höchstens zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen und
  • vier Sitzungen von jeweils 180 Minuten.

Was passiert, wenn ich nicht an einem Aufbauseminar teilnehme?

Nehmen Sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist am Aufbauseminar teil, entzieht Ihnen die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn ich nach dem Aufbauseminar erneut auffalle (schriftliche Verwarnung)?

Sollten Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar einen weiteren schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen, spricht die Führerscheinstelle eine schriftliche Verwarnung aus. Sie weist darauf hin, dass Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen können.

Was ist eine verkehrspsychologische Beratung?

Durch die verkehrspsychologische Beratung soll die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkennen. Sie oder er soll die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgespräches statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn die Beraterin oder der Berater dies für erforderlich hält. Die Beraterin oder der Berater klärt die Ursachen der Mängel und zeigt Wege zur Lösung auf. Das Ergebnis der Beratung ist nur für die Betroffenen bestimmt und wird nur ihnen mitgeteilt. Die Betroffene oder der Betroffene erhält eine Teilnahmebescheinigung, die der Führerscheinstelle vorgelegt wird. Die Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist.

Kann mir die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Sie verlieren Ihre Fahrerlaubnis, wenn Sie nach Ablauf der schriftlichen Verwarnung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen. Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nachdem die Entziehung wirksam geworden ist, erteilt werden. Die Frist beginnt, wenn Sie den Führerschein abgeliefert haben.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Kosten/Gebühren

  • Anordnung Aufbauseminar: 29,73 Euro
  • Verwarnung: 22,03 Euro
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: 150,00 bis 180,00 Euro

Die Kosten für das Seminar und für die verkehrspsychologische Beratung zahlen Sie selbst.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB) ReadSpeaker

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32278 Kirchlengern

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Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.