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Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden

Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden

Beschreibung

Sie haben Freude am Autofahren und möchten Ihre Begeisterung an Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergeben? Dann könnte der Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers für Sie das Richtige sein.

Welche Ausbildung benötige ich als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer?

Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich Links abrufen.

Was ist eine Anwärterbefugnis?

Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten.  Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.

Was ist eine Fahrlehrerlaubnis?

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.

Voraussetzung
Für eine Fahrerlaubnis müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie können sie schriftlich und formlos beim Straßenverkehrsamt des Kreises Herford in Kirchlengern beantragen.

Unterlagen/Nachweise

  • Eine Checkliste der für Ihren Antrag vorzulegenden Unterlagen,
  • ein Merkblatt auf Zulassung zu den Fahrlehrerprüfungen,
  • Antragsmuster auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen im Rahmen der Fahrlehrerausbildung sowie
  • eine Übersicht über den Ablauf der Fahrerlehrerausbildung

finden Sie unter den Formularen in der rechten Randspalte.

Rechtsgrundlagen

Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)

Kosten/Gebühren

  • Für eine Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärterscheins: 40,90 Euro
  • Für eine Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 233 kB) ReadSpeaker

Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF, 721 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Sie erreichen uns über die Telefonzentrale
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223/988-444
Telefax: 05223/988-421
E-Mail schreiben
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Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefax: 05223/988-421
Telefon: 05223/988-3
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Abteilungsleitung
Telefon: 05223 988-553
Telefax: 05221 1317-3553
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.