Sie haben Freude am Autofahren und möchten Ihre Begeisterung an Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergeben? Dann könnte der Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers für Sie das Richtige sein.
Welche Ausbildung benötige ich als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer?
Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich Links abrufen.
Was ist eine Anwärterbefugnis?
Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten. Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.
Was ist eine Fahrlehrerlaubnis?
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.
Voraussetzung
Für eine Fahrerlaubnis müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie können sie schriftlich und formlos beim Straßenverkehrsamt des Kreises Herford in Kirchlengern beantragen.
finden Sie unter den Formularen in der rechten Randspalte.
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 233 kB)
Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF, 721 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 233 kB)
Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF, 721 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.