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Jagdschein erhalten

Jagdschein erhalten

Beschreibung

Aufgrund der aktuellen Lage vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Randspalte.

Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Diesen stellt Ihnen die Untere Jagdbehörde des Kreises Herford nach Bestehen der Jägerprüfung aus.

Der Jagdschein wird entweder als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 Tage erteilt. Die Jagdscheinerteilung erfolgt nur nach persönlicher Vorsprache. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin.

Besonderheiten:

  • Jugendjagdschein
    Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson ausüben.
  • Falknerjagdschein
    Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.

Unterlagen/Nachweise

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausgabe eines Jagdscheins zwingend erfüllt sein:

  • Sie haben erfolgreich an der Jägerprüfung teilgenommen.
  • Sie sind zuverlässig und körperlich geeignet.
  • Sie haben ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Sie haben die Gebühren bei der Antragstellung (bar oder mit EC-Karte) gezahlt.

Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:

  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Foto
  • Personalausweis

Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:

  • vorhandener Jagdschein
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • eventuell Foto

Rechtsgrundlagen

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz NRW

Kosten/Gebühren

Allgemein:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr

Jugendliche:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr

Falkner:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr

Falkner-Jugend-Jagdschein:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 25,00 Euro Verwaltungsgebühr

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
online ausfüllen

Kontakt

Herr Gundlach
Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Telefon: 05221 13-2680
Telefax: 05221 13-172680
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.