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Informationsfreiheit: Auskunft erhalten

Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten

Beschreibung

Verwaltungen sind verpflichtet, Ihnen Auskünfte und Informationen zu geben.

Ihr Recht auf Information umfasst alle Informationen, die bei der Behörde vorhanden sind.

Welche Informationen werden nicht veröffentlicht?

Einige Informationen dürfen aus bestimmten Gründen nicht veröffentlicht werden. So dürfen Ihre persönlichen Daten nur mit Ihrem Einverständnis an andere Personen weitergegeben werden. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt bleiben. Dies gilt auch für Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind.

Welche Auskünfte im Einzelfall weitergegeben werden dürfen, wird geprüft, wenn Ihre Anfrage eingeht.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskünfte mündlich, schriftlich oder elektronisch erfragen und erhalten. Außerdem können Sie Kopien erstellen lassen oder Unterlagen einsehen.

Wenn Sie selbst einen Antrag - zum Beispiel einen Bauantrag - gestellt haben, erhalten Sie Informationen zum Stand des Verfahrens bei der Stelle, die den Antrag bearbeitet.

Rechtsgrundlagen

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)

Kosten/Gebühren

  • Mündliche oder einfache schriftliche Auskunft: keine Gebühren
  • Gebühr für eine umfassende schriftliche Auskunft: zwischen 10,00 und 500,00 Euro
  • Einsehen von Unterlagen in einfachen Fällen: keine Gebühren
  • Bei höherem Vorbereitungsaufwand: 10,00 bis 1.000,00 Euro
  • Kopien und Ausdrucke: 0,10 Euro je DIN-A4-Kopie

Zuständig

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

Formulare

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Dokumente angezeigt werden können.

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.