Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
Informationen der Kreispolizeibehörde Herford
Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden. "Vor Bekanntgabe" bedeutet nicht vor Beginn der Versammlung oder des Aufzuges, sondern vor dem Aufruf beziehungsweise der Einladung.
Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und wenn notwendig, zu schützen.
Versammlungen oder Demonstrationen werden durch die Polizei nicht genehmigt, können im Einzelfall jedoch verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden. Dies passiert dann, wenn aufgrund nachvollziehbarer Erkenntnisse konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1.2 gegebenenfalls einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.
Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1.2 gegebenenfalls einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.