Menschen mit Behinderung sollen in unserer integrativen Gesellschaft so unterstützt werden, dass sie möglichst selbstständig wohnen können. Die Hilfe hängt vom individuellen Bedarf und seiner Dauer ab. Es gibt
Zunächst wird also der genaue Bedarf ermittelt. In einem speziellen Hilfeplanverfahren kann sich der Mensch mit Behinderung beteiligen. Fachleute beraten. Insbesondere wird geklärt, ob der bestehende Bedarf durch ambulante Leistungen gedeckt werden kann oder ob stationäre Leistungen erforderlich sind.
Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftverband Westfalen-Lippe für die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.