Menschen mit Behinderung sollen in unserer integrativen Gesellschaft so unterstützt werden, dass sie möglichst selbstständig wohnen können. Die Hilfe hängt vom individuellen Bedarf und seiner Dauer ab. Es gibt
Zunächst wird also der genaue Bedarf ermittelt. In einem speziellen Hilfeplanverfahren kann sich der Mensch mit Behinderung beteiligen. Fachleute beraten. Insbesondere wird geklärt, ob der bestehende Bedarf durch ambulante Leistungen gedeckt werden kann oder ob stationäre Leistungen erforderlich sind.
Die Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen werden abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erbracht.
Merkblatt EU DSGVO Ambulant Betreutes Wohnen (DOCX, 130 kB)