Am 01.07.2017 ist das „Gesetz zur Regulierung des Prostituiertengewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (ProstSchG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Rechte und Pflichten für Prostituierte und im Bereich der Prostitution Gewerbetreibende eingeführt. Wichtig für diejenigen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, ist die Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung. Diese wird für alle im Kreis Herford tätigen Prostituierten zentral von der Stadt Bielefeld wahrgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer (0521) 51 38 76.
Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung für Prostituierte
Wenn Sie im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, müssen Sie sich anmelden und an einer verpflichtenden Gesundheitsberatung teilnehmen. Diese wird für alle im Kreis Herford tätigen Prostituierten zentral von der Stadt Bielefeld wahrgenommen.
Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende
Für die Gewerbetreibenden im Bereich der Prostitution wurde eine Erlaubnispflicht eingeführt (mehr dazu in den Richtlinien des Landes NRW und den allg. Hinweise für Betreiber). Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt. Dies gilt auch für die Wohnungsprostitution und kann z.B. auch für die Betreiber von Swinger-Clubs gelten, sofern dort mit Wissen des Betreibers Prostituierte tätig werden. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist in NRW die jeweilige Kreisordnungsbehörde zuständig. Daneben ist ein Prostitutionsgewerbe zusätzlich - wie bisher - bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Wer im Kreis Herford schon vor Inkrafttreten des ProstSchG ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hatte dies der Ordnungsbehörde des Kreises Herford bis zum 01.10.2017 nachzuweisen. Nur dann kann die Betreiberin/der Betreiber den Betrieb auch vor Erteilung der Erlaubnis zunächst weiter führen, sofern der Antrag auf Erlaubnis bis zum 31.12.2017 beim Kreis Herford eingegangen war.
Hier finden Sie die Rechts- und Ausfüllhinweise.
Die ausfüllbaren Anträge, Vordrucke und Muster finden Sie rechts in der Randspalte und unter den Downloads. Bitte füllen Sie diese digital aus und reichen Sie den Originalausdruck ein.
Unter dem Punkt Downloads finden Sie weitere Hinweise und Informationen.
Richtlinie zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (RL ProstSchG-Gewerbe)
sowie dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in der aktuellen Fassung.
Information zum Schutz Ihrer Daten
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Anzeige des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts
Beispiel eines ausgefüllten Vordrucks für die Erstellung eines Betriebskonzept
Muster für die Reinigungs- und Desinfektionsdokumentation
Muster für die Aufzeichnung zu den Tätigkeitstagen
Muster für die Aufzeichnungen über den Zahlungsverkehr
Information zum Schutz Ihrer Daten
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Anzeige des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts
Beispiel eines ausgefüllten Vordrucks für die Erstellung eines Betriebskonzept
Muster für die Reinigungs- und Desinfektionsdokumentation
Muster für die Aufzeichnung zu den Tätigkeitstagen
Muster für die Aufzeichnungen über den Zahlungsverkehr
Stadt Bielefeld
0521 51-3876
Information zum Schutz Ihrer Daten
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Anzeige des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts
Beispiel eines ausgefüllten Vordrucks für die Erstellung eines Betriebskonzept
Muster für die Reinigungs- und Desinfektionsdokumentation
Muster für die Aufzeichnung zu den Tätigkeitstagen
Muster für die Aufzeichnungen über den Zahlungsverkehr
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.