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Prostituiertenschutz: Anmelden, Beraten, Informieren

Prostituiertenschutz: Anmelden, Beraten, Informieren

Beschreibung

Am 01.07.2017 ist das „Gesetz zur Regulierung des Prostituiertengewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (ProstSchG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Rechte und Pflichten für Prostituierte und im Bereich der Prostitution Gewerbetreibende eingeführt. Wichtig für diejenigen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, ist die Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung. Diese wird für alle im Kreis Herford tätigen Prostituierten zentral von der Stadt Bielefeld wahrgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer (0521) 51 38 76.

Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung für Prostituierte

Wenn Sie im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, müssen Sie sich anmelden und an einer verpflichtenden Gesundheitsberatung teilnehmen. Diese wird für alle im Kreis Herford tätigen Prostituierten zentral von der Stadt Bielefeld wahrgenommen.

Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende

Für die Gewerbetreibenden im Bereich der Prostitution wurde eine Erlaubnispflicht eingeführt (mehr dazu in den Richtlinien des Landes NRW und den allg. Hinweise für Betreiber). Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt. Dies gilt auch für die Wohnungsprostitution und kann z.B. auch für die Betreiber von Swinger-Clubs gelten, sofern dort mit Wissen des Betreibers Prostituierte tätig werden. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist in NRW die jeweilige Kreisordnungsbehörde zuständig. Daneben ist ein Prostitutionsgewerbe zusätzlich - wie bisher - bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Wer im Kreis Herford schon vor Inkrafttreten des ProstSchG ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hatte dies der Ordnungsbehörde des Kreises Herford bis zum 01.10.2017 nachzuweisen. Nur dann kann die Betreiberin/der Betreiber den Betrieb auch vor Erteilung der Erlaubnis zunächst weiter führen, sofern der Antrag auf Erlaubnis bis zum 31.12.2017 beim Kreis Herford eingegangen war.

Hier finden Sie die Rechts- und Ausfüllhinweise.

Die ausfüllbaren Anträge, Vordrucke und Muster finden Sie rechts in der Randspalte und unter den Downloads. Bitte füllen Sie diese digital aus und reichen Sie den Originalausdruck ein.

Unter dem Punkt Downloads finden Sie weitere Hinweise und Informationen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (RL ProstSchG-Gewerbe)
sowie dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in der aktuellen Fassung.

Downloads

Prostituiertenschutz: Kontaktdaten Stadt Bielefeld

Stadt Bielefeld

0521 51-3876


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.