Sie sind verpflichtet, Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse in Münster anzumelden, wenn Sie folgende Tiere halten:
Es ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung, Reitställe oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der oben genannten Tierarten.
Weitere Details zur Meldepflicht bei Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen und Pferden erhalten Sie auf der Homepage des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier)
Die Tierhaltung kann schriftlich per Meldebogen oder auch direkt im Internet auf der Seite der Landwirtschaftskammer Münster -Tierseuchenkasse- vorgenommen werden. Telefonische Meldungen können dort leider nicht entgegengenommen werden.
Die Anmeldung ist erforderlich, damit Sie im Fall einer Tierseuche informiert werden können. Die notwendigen Maßnahmen, die die Krankheit bekämpfen sollen, können dann schnell und erfolgreich umgesetzt werden.
Formular für die Neuanmeldung eines Tierbestands bei der Tierseuchenkasse NRW
Aktuelle Informationen zum Meldeverfahren 2023 (PDF, 73 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)