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Transporte als Privatperson begleiten

Transporte als Privatperson begleiten

Beschreibung

Am 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten.

Durch die Änderung ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung (Regelplan) zu treffen.

Der Kreis Herford hat für verschiedene Strecken entsprechende Regelpläne erstellt, die für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.

Der Bescheidinhaber (oder die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen oder ein von diesem oder diesen beauftragter und namentlich der Straßenverkehrsbehörde benannter Unternehmer) handeln dabei als Verwaltungshelfer ohne eigenständiges Ermessen.

Um einen Transport privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer) durch die Kreispolizeibehörde Herford für die jeweilige Strecke geschult werden. Grundlage für diese Schulung ist der sogenannte Regelplan. Der Regelplan und die jeweiligen Strecken werden im Rahmen der Genehmigung an den Antragstellter übermittelt.

Termine für die Schulung koordiniert die Kreispolizeibehörde Herford.

Im Vorfeld muss der zukünftige Verwaltungshelfer jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllen und die vollständigen Unterlagen an das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford, Zulassung/Verkehrssicherung, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern, übersenden. Erst nach Vorlage und Prüfung sämtlicher Unterlagen und Nachweise (unter anderem über die durchgeführte Streckeneinweisung durch die Kreispolizeibehörde Herford) zertifiziert das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford die Verwaltungshelfer.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine erneute Zertifizierung nach dem obengenannten Muster durchzuführen.

Für Fragen stehen Ihnen die unter den Kontakten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Unterlagen/Nachweise

  • Nachweis der förmlichen Verpflichtung als Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum- und Schwer-Transporten (kann gegebenenfalls durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen)
  • Erforderliche Fahrerlaubnis für Begleitfahrzeuge
  • Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung (derzeit mindestens 10 Millionen Euro pro Schadensfall)
  • Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses (maximal 6 Monate alt)
  • Nachweis der durchgeführten Prüfung im Fahrerlaubnis-Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch eine Straßenverkehrsbehörde (maximal 3 Monate alt)

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Kosten/Gebühren

Downloads

Dokumente

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB) ReadSpeaker

Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB) ReadSpeaker

Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 215 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefax: 05223/988-409
Telefon: 05223/988-3
Adresse exportieren
Frau Kuhlmann
Schwertransporte, Straßensperrungen, Straßenfeste und Umzüge, Parkerleichterungen
Telefon: 05223 988-452
Telefax: 05223 988-459
E-Mail schreiben
Frau Mester
Schwertransporte, Straßensperrungen, Straßenfeste und Umzüge, Parkerleichterungen
Telefon: 05223 988-452
Telefax: 05223 988-459
E-Mail schreiben
Herr Fischer
Abteilungsleitung
Telefon: 05223 988-500
Telefax: 05223 988-409
E-Mail schreiben

Kontakt

Schulung Verwaltungshelfer
Hansastr. 54
32049 Herford

Telefon: 05221/888-2110
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.