Am 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten.
Durch die Änderung ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung (Regelplan) zu treffen.
Der Kreis Herford hat für verschiedene Strecken entsprechende Regelpläne erstellt, die für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.
Der Bescheidinhaber (oder die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen oder ein von diesem oder diesen beauftragter und namentlich der Straßenverkehrsbehörde benannter Unternehmer) handeln dabei als Verwaltungshelfer ohne eigenständiges Ermessen.
Um einen Transport privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer) durch die Kreispolizeibehörde Herford für die jeweilige Strecke geschult werden. Grundlage für diese Schulung ist der sogenannte Regelplan. Der Regelplan und die jeweiligen Strecken werden im Rahmen der Genehmigung an den Antragstellter übermittelt.
Termine für die Schulung koordiniert die Kreispolizeibehörde Herford.
Im Vorfeld muss der zukünftige Verwaltungshelfer jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllen und die vollständigen Unterlagen an das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford, Zulassung/Verkehrssicherung, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern, übersenden. Erst nach Vorlage und Prüfung sämtlicher Unterlagen und Nachweise (unter anderem über die durchgeführte Streckeneinweisung durch die Kreispolizeibehörde Herford) zertifiziert das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford die Verwaltungshelfer.
Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine erneute Zertifizierung nach dem obengenannten Muster durchzuführen.
Für Fragen stehen Ihnen die unter den Kontakten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB)
Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB)
Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 215 kB)
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB)
Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB)
Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 215 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.