Sie beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt, weil Sie vorübergehend erwerbsunfähig sind? Dann bietet Ihnen der Kreis Herford an, Sie zu beraten und zu unterstützen. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Lebenssituation stabilisieren können und schrittweise in die Erwerbsfähigkeit zurückfinden.
Was wir für Sie tun können
Unser Beratungsangebot findet in den Außenstellen der Sozialämter aller Städte und Gemeinden des Kreises Herford oder im Büro des Fallmanagements statt. Wir bieten Ihnen
Je nach Lebenssituation vermitteln wir Ihnen Kontakte zu anderen Hilfeanbietern oder Beratungseinrichtungen. Sollte die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit nicht unmittelbar möglich sein, kann eine (berufliche) Alternative gemäß Ihres Gesundheitszustandes entwickelt werden.
Voraussetzung
Unsere Unterstützung setzt voraus:
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Beratung für Menschen mit Behinderung
Montag bis Donnerstag
08:00 bis 13:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 321 kB)
Beratung für Menschen mit Behinderung
Montag bis Donnerstag
08:00 bis 13:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 321 kB)