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Fahrtenbuch führen: Behördliche Auflage umsetzen

Fahrtenbuch führen: Behördliche Auflage umsetzen

Beschreibung

Wenn es dem Straßenverkehrsamt nicht möglich ist, nach einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen die Führerin oder den Führer eines Kraftfahrzeugs festzustellen, kann die Führung eines Fahrtenbuches gegenüber dem Halter oder der Halterin des Kraftfahrzeugs auferlegt werden.

Bei der Frage, für wie lange das Fahrtenbuch geführt werden muss, wird die Schwere des Verstoßes in jedem Einzelfall berücksichtigt.

In dem Fahrtenbuch müssen vor Fahrtbeginn die folgenden Daten eingetragen werden:

  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers/der Fahrzeugführerin
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und die Uhrzeit des Beginns der Fahrt

Nach Beendigung der Fahrt müssen das

  • Datum und
  • Uhrzeit eingetragen und mit der
  • eigenhändigen Unterschrift

bestätigt werden.

Wichtig ist, dass das Fahrtenbuch der berechtigten Stelle zu jeder Zeit auf Verlangen ausgehändigt werden kann und für die Dauer von sechs Monaten nach Ablauf aufbewahrt wird.

Durch die Auferlegung des Fahrtenbuches kann im gemeinsamen Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dafür Sorge getragen werden, dass die Feststellung des Fahrers oder der Fahrerin bei zukünftigen Verkehrsverstößen sichergestellt werden kann.

Unterlagen-Nachweise

Solange die vorgenannten Daten vollständig erfasst werden können, ist eine (hand-) schriftliche oder digitale Führung des Fahrtenbuches gleichermaßen gestattet.

Nach Ablauf der Frist (Dauer der Fahrtenbuchauflage) muss das Fahrtenbuch dem Straßenverkehrsamt jedoch in schriftlicher Version vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 31a) (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten-Gebuehren

Die Gebühr für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches einschließlich der Prüfung der Eintragung liegt gemäß Nr. 252 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zwischen 21,50 und 200,00 Euro.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223/988-3
Telefax: 05221/13173599
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Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.