Wenn es dem Straßenverkehrsamt nicht möglich ist, nach einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen die Führerin oder den Führer eines Kraftfahrzeugs festzustellen, kann die Führung eines Fahrtenbuches gegenüber dem Halter oder der Halterin des Kraftfahrzeugs auferlegt werden.
Bei der Frage, für wie lange das Fahrtenbuch geführt werden muss, wird die Schwere des Verstoßes in jedem Einzelfall berücksichtigt.
In dem Fahrtenbuch müssen vor Fahrtbeginn die folgenden Daten eingetragen werden:
Nach Beendigung der Fahrt müssen das
bestätigt werden.
Wichtig ist, dass das Fahrtenbuch der berechtigten Stelle zu jeder Zeit auf Verlangen ausgehändigt werden kann und für die Dauer von sechs Monaten nach Ablauf aufbewahrt wird.
Durch die Auferlegung des Fahrtenbuches kann im gemeinsamen Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dafür Sorge getragen werden, dass die Feststellung des Fahrers oder der Fahrerin bei zukünftigen Verkehrsverstößen sichergestellt werden kann.
Solange die vorgenannten Daten vollständig erfasst werden können, ist eine (hand-) schriftliche oder digitale Führung des Fahrtenbuches gleichermaßen gestattet.
Nach Ablauf der Frist (Dauer der Fahrtenbuchauflage) muss das Fahrtenbuch dem Straßenverkehrsamt jedoch in schriftlicher Version vorgelegt werden.
Die Gebühr für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches einschließlich der Prüfung der Eintragung liegt gemäß Nr. 252 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zwischen 21,50 und 200,00 Euro.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB)
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.