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Ärztliche Versorgung: Förderungen erhalten

Ärztliche Versorgung: Förderungen erhalten

Beschreibung

Der Kreis Herford hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der (haus-)ärztlichen Versorgung im Kreis Herford entwickelt. Die Förderrichtlinie für Niederlassungen ist ein Teil dieses Pakets. Hierzu zählen ebenfalls das Förderprogramm “Kreis Herford sucht Hausarzt: Mit Praxis zur Praxis“ sowie die Förderrichtlinie für Medizinstudierende.

Seit 2019 bietet der Kreis Herford eine Pauschalförderung von 25.000 Euro für Niederlassungen und Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten an, in denen laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ein »dringender Versorgungsbedarf« besteht.

Die Novellierung der Richtlinie erweitert ab 2022 die Fördermöglichkeiten. Neben Hausärztinnen und Hausärzten werden zukünftig auch alle weiteren Facharztbereiche gefördert, für die die KVWL einen Bedarf aufzeigt. Zusätzlich zu den ausgewiesenen Fördergebieten der KVWL werden auch die Kommunen gefördert, in denen laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) eine»Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht«. Die Pauschalförderung greift aktuell in acht von neun Kommunen im Kreis Herford.

Weitere Fördermöglichkeiten:

Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt wird durch die KVWL und die Krankenkassen Westfalens im ambulanten Sektor mit monatlich 5.400 Euro bezuschusst. Außerdem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen in einigen Kommunen im Kreis Herford die Weiterbildung Allgemeinmedizin zusätzlich mit bis zu 500 Euro.

Für neue Niederlassungen greift in einigen Kommunen die Sicherstellungsrichtlinie der KVWL. Hier sind unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten wie zum Beispiel Praxisdarlehen oder Umsatzgarantien möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms (HAP) zusätzlich bis zu 60.000 Euro.

Der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wird durch die KVWL und das MAGS gefördert. Allgemeininternistinnen und -internisten können im sogenannten „Qualifizierungsjahr“ mit bis zu 9.500 Euro monatlich gefördert werden. Fachärztinnen und Fachärzte anderer Fachgruppen werden im Rahmen der ambulanten Weiterbildungszeit für maximal zwei Jahre mit bis zu 9.000 Euro monatlich vergütet. Hier finden Sie weitere Informationen zum Quereinstieg in die Hausarzttätigkeit.

Unterlagen/Nachweise

Die Antragsstellung beim Kreis Herford erfolgt per E-Mail maximal drei Monate nach Zulassung des Vertragsarztsitzes. Folgende Unterlagen und Nachweise sind einzureichen:

  • Einwilligungserklärung und Hinweise zu § 264 StGB
  • Nachweis der KVWL über die Zulassungsvoraussetzungen als Ärztin oder Arzt
  • Formlose Antragsstellung
    • Geplanter Standort der Niederlassung
    • Geplanter Aufnahmezeitpunkt der Tätigkeit
    • Weitere beantragte Fördermittel nach Art und Höhe

Die antragsstellende Person erhält nach erfolgreicher Überprüfung einen Zuwendungsbescheid mit der entsprechend unten aufgeführten Anlage. Die Anlage liefert die antragsstellende Person unverzüglich postalisch nach:

Rechtsgrundlagen

Downloads

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 162 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Gewährung einer Fördermaßnahme nach der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL (PDF, 300 kB) ReadSpeaker

Erklärung Eingangsbestätigung, Rechtsbehelfverzicht und Auszahlungsantrag (PDF, 123 kB) ReadSpeaker

Einwilligungserklärung und Hinweis auf § 264 StGB Ärzte (PDF, 191 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstra­ße 2
32051 Herford
Marius Tönsmann
Gesundheitsplanung, Geschäftsstelle
Demenzverbund, Förderung Medizinstudierende, medizinische Versorgung
Telefon: 05221 13-2418
Telefax: 05221 13-172418
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.