Der Kreis Herford hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der (haus-)ärztlichen Versorgung im Kreis Herford entwickelt. Die Förderrichtlinie für Niederlassungen ist ein Teil dieses Pakets. Hierzu zählen ebenfalls das Förderprogramm “Kreis Herford sucht Hausarzt: Mit Praxis zur Praxis“ sowie die Förderrichtlinie für Medizinstudierende.
Seit 2019 bietet der Kreis Herford eine Pauschalförderung von 25.000 Euro für Niederlassungen und Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten an, in denen laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ein »dringender Versorgungsbedarf« besteht.
Die Novellierung der Richtlinie erweitert ab 2022 die Fördermöglichkeiten. Neben Hausärztinnen und Hausärzten werden zukünftig auch alle weiteren Facharztbereiche gefördert, für die die KVWL einen Bedarf aufzeigt. Zusätzlich zu den ausgewiesenen Fördergebieten der KVWL werden auch die Kommunen gefördert, in denen laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) eine»Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht«.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt wird durch die KVWL und die Krankenkassen Westfalens im ambulanten Sektor mit monatlich 5.000 Euro bezuschusst. Außerdem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen in einigen Kommunen im Kreis Herford die Weiterbildung Allgemeinmedizin zusätzlich mit bis zu 500 Euro.
Für neue Niederlassungen greift in fünf von neun Kommunen die Sicherstellungsrichtlinie der KVWL. Hier sind unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten wie zum Beispiel Praxisdarlehen oder Umsatzgarantien möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms (HAP) zusätzlich bis zu 60.000 Euro.
Der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wird durch die KVWL und das MAGS gefördert. Allgemeininternistinnen und -internisten können im sogenannten „Qualifizierungsjahr“ mit bis zu 9.500 Euro monatlich gefördert werden. Fachärztinnen und Fachärzte anderer Fachgruppen werden im Rahmen der ambulanten Weiterbildungszeit für maximal zwei Jahre mit bis zu 9.000 Euro monatlich vergütet. Hier finden Sie weitere Informationen zum Quereinstieg in die Hausarzttätigkeit.
Die Antragsstellung beim Kreis Herford erfolgt per E-Mail maximal drei Monate nach Zulassung des Vertragsarztsitzes. Folgende Unterlagen und Nachweise sind einzureichen:
Die antragsstellende Person erhält nach erfolgreicher Überprüfung einen Zuwendungsbescheid mit der entsprechend unten aufgeführten Anlage. Die Anlage liefert die antragsstellende Person unverzüglich postalisch nach:
Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
Förderrichtlinie für die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten
Infoblatt zum Quereinstieg in die Hausarzttätigkeit
MAGS - Förderverzeichnis der Gemeinden mit drohender Gefährdung hausärztlicher Versorgung
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 162 kB)
Antrag auf Gewährung einer Fördermaßnahme nach der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL (PDF, 300 kB)
Erklärung Eingangsbestätigung, Rechtsbehelfverzicht und Auszahlungsantrag (PDF, 123 kB)
Einwilligungserklärung und Hinweis auf § 264 StGB Ärzte (PDF, 191 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 162 kB)
Antrag auf Gewährung einer Fördermaßnahme nach der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL (PDF, 300 kB)
Erklärung Eingangsbestätigung, Rechtsbehelfverzicht und Auszahlungsantrag (PDF, 123 kB)
Einwilligungserklärung und Hinweis auf § 264 StGB Ärzte (PDF, 191 kB)