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Demenzverbund: Förderung erhalten

Demenzverbund: Förderungen erhalten

Beschreibung

Auf Initiative von MdB Stefan Schwartze und Landrat Jürgen Müller hat sich Anfang 2019 der Demenzverbund Kreis Herford aus über 60 haupt- und ehrenamtlichen Akteur:innen gebildet. Inzwischen sind 145 Mitglieder aus fast 100 Institutionen und Einrichtungen beteiligt.

Seit 2020 erhält der Demenzverbund eine Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI von den Pflegekassen. In den Jahren 2020 und 2021 betrug die jährliche Fördersumme 20.000 Euro.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten ausgebaut, sodass der Demenzverbund für 2022 eine Fördersumme von 50.000 Euro erhalten hat.

Im Rahmen der Netzwerkförderung werden Projektideen entlang der drei Arbeitspakete gefördert:

  • Versorgungsstrukturen
  • Ehrenamtsstrukturen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Hier finden Sie die von der Steuergruppe definierten Ziele und Maßnahmen der Arbeitspakete. Die Tätigkeiten des Demenzverbundes finden Sie im Sachbericht 2020-2022.

Im Rahmen der Netzwerkförderung soll unter anderem die Durchführung von Basisqualifizierungen/Ehrenamtsschulungen zur Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI finanziell unterstützt werden. Hauptintention des Demenzverbundes ist es, viele gute Qualifikationsmöglichkeiten anzubieten und niederschwellige Betreuungsangebote zu fördern.

Die Geschäftsstelle berät Sie gerne zu Ihren Fördermöglichkeiten. Sollten Sie einen Förderantrag planen, melden Sie sich bitte zeitnah bei der Geschäftsstelle.

Weitere Informationen zur Netzwerkförderung 2023 sowie Antragsunterlagen erhalten Sie im Flyer.

Unterlagen-Nachweise

Folgende Unterlagen sind bei der Geschäftsstelle ausgefüllt beziehungsweise unterschrieben einzureichen:

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI

Downloads

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 53 kB) ReadSpeaker

Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (PDF, 49 kB) ReadSpeaker

Einwilligungserklärung Datenschutz (PDF, 79 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstra­ße 2
32051 Herford
N.N.
Gesundheitsplanung, Geschäftsstelle
Demenzverbund
Telefon: 05221 13-2420
Marius Tönsmann
Gesundheitsplanung, Geschäftsstelle
Demenzverbund, Förderung Medizinstudierende, medizinische Versorgung
Telefon: 05221 13-2418
Telefax: 05221 13-172418
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.