Das Ziel der sozialen Wohnraumvermittlung „Wohn(t)raum – Endlich ZU HAUSE!“ ist die Verbesserung der Versorgung Wohnungsloser oder davon bedrohter Menschen im Kreis Herford mit bezahlbarem Wohnraum. Dies kann durch private oder öffentliche Anbietende ermöglicht werden. Das freiwillige Angebot versteht sich als ergänzende Hilfe zu den derzeit bereits bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreisgebiet und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren und Akteurinnen im Gebiet der Wohnungsnotfallhilfe an. Wohnungsunternehmen und Privatvermieterinnen und -vermietern erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Zudem erfolgt eine Nachbetreuung des Mietverhältnisses.
Für die Bereitstellung von Mietwohnraum gibt es folgende Förderungsoptionen:
1. Sanierungszuschuss
Besteht ein Sanierungsbedarf, so wird ein Zuschuss über 5 Jahre gewährt für eine Wohnfläche von maximal 100 qm in Höhe von monatlich 2,00 €/qm. Mitarbeitende des Kreises prüfen die Erforderlichkeit einer Sanierung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich ab Mietbeginn.
2. Klimabonus
Zusätzlich ist die Gewährung eines Klimabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Die Kosten dafür können vom Kreis Herford übernommen werden. Der Klimabonus beträgt zusätzlich zu dem Sanierungskostenzuschuss bis zu monatlich 1,00 EUR/qm für eine Wohnfläche von maximal 100 qm über einen Zeitraum von 5 Jahren.
3. Mietausfallgarantie
Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.
4. Nachbetreuung des Mietverhältnisses
Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.
1. Mietausfallgarantie
Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.
2. Nachbetreuung des Mietverhältnisses
Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.
Im Gegenzug verpflichten sich die Vermietenden zur
Nach der Vermietung:
Für den Klimabonus:
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB)
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 331 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB)
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 331 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.