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Förderung für soziale Wohnraumvermittlung beantragen
(für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen)

Förderung für soziale Wohnraumvermittlung beantragen
(für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen)

Beschreibung

Das Ziel der sozialen Wohnraumvermittlung „Wohn(t)raum – Endlich ZU HAUSE!“ ist die Verbesserung der Versorgung Wohnungsloser oder davon bedrohter Menschen im Kreis Herford mit bezahlbarem Wohnraum. Dies kann durch private oder öffentliche Anbietende ermöglicht werden. Das freiwillige Angebot versteht sich als ergänzende Hilfe zu den derzeit bereits bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreisgebiet und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren und Akteurinnen im Gebiet der Wohnungsnotfallhilfe an. Wohnungsunternehmen und Privatvermieterinnen und -vermietern erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Zudem erfolgt eine Nachbetreuung des Mietverhältnisses.

Für die Bereitstellung von Mietwohnraum gibt es folgende Förderungsoptionen:

Für Privatvermieterinnen und -vermieter :

1. Sanierungszuschuss

  • Monatlich 2,00 €/qm über die Belegungsdauer von 5 Jahren

Besteht ein Sanierungsbedarf, so wird ein Zuschuss über 5 Jahre gewährt für eine Wohnfläche von maximal 100 qm in Höhe von monatlich 2,00 €/qm. Mitarbeitende des Kreises prüfen die Erforderlichkeit einer Sanierung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich ab Mietbeginn.

2. Klimabonus

  • Monatlich 1,00 EUR/qm über die Belegungsdauer von 5 Jahren
  • Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises

Zusätzlich ist die Gewährung eines Klimabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Die Kosten dafür können vom Kreis Herford übernommen werden. Der Klimabonus beträgt zusätzlich zu dem Sanierungskostenzuschuss bis zu monatlich 1,00 EUR/qm für eine Wohnfläche von maximal 100 qm über einen Zeitraum von 5 Jahren.

3. Mietausfallgarantie

Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.

4. Nachbetreuung des Mietverhältnisses

Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.

Für Wohnungsunternehmen:

1. Mietausfallgarantie

Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.

2. Nachbetreuung des Mietverhältnisses

Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.

Im Gegenzug verpflichten sich die Vermietenden zur

  • Gewährung eines Belegungsrechts für 5 Jahre
    Der Mietwohnraum hat in diesem Zeitraum an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu erfolgen.

  • Miethöhe
    Für die Dauer der 5-jährigen Belegungsvereinbarung richtet sich die Miethöhe nach den Angemessenheitsrichtwerten des jeweils aktuell gültigen schlüssigen Konzepts des Kreises Herford.

Unterlagen-Nachweise

Nach der Vermietung:

  • Meldebescheinigung des Mietnehmenden
  • Mietvertrag/-verträge
  • Einverständniserklärung für Vermietende

Für den Klimabonus:

  • Geplante energetische Sanierungsmaßnahme mit Kostenaufstellung beziehungsweise Nachweis der Durchführung
  • Energiebedarfsausweis/Unternehmererklärung mit Kostennachweis oder ein verbindlicher Nachweis der Beauftragung

Rechtsgrundlagen

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB) ReadSpeaker

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB) ReadSpeaker

Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 331 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Marie-Christin Paul
Projektleitung Landesinitiative "Endlich ein Zuhause", Wohnraumplanung
Telefon: 05221 13-1246
Telefax: 05221 13-1902
E-Mail schreiben
Nicole Barke
Wohnraumförderung
Telefon: 05221 13-1256
Telefax: 05221 13-171275
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.