Das Ziel der sozialen Wohnraumvermittlung „Wohn(t)raum – Endlich ZU HAUSE!“ ist die Verbesserung der Versorgung Wohnungsloser oder davon bedrohter Menschen im Kreis Herford mit bezahlbarem Wohnraum. Dies kann durch private oder öffentliche Anbietende ermöglicht werden. Das freiwillige Angebot versteht sich als ergänzende Hilfe zu den derzeit bereits bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreisgebiet und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren und Akteurinnen im Gebiet der Wohnungsnotfallhilfe an. Wohnungsunternehmen und Privatvermieterinnen und -vermietern erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Zudem erfolgt eine Nachbetreuung des Mietverhältnisses.
Für die Bereitstellung von Mietwohnraum gibt es folgende Förderungsoptionen:
1. Sanierungszuschuss
Besteht ein Sanierungsbedarf, so wird ein Zuschuss über 5 Jahre gewährt für eine Wohnfläche von maximal 100 qm in Höhe von monatlich 2,00 €/qm. Mitarbeitende des Kreises prüfen die Erforderlichkeit einer Sanierung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich ab Mietbeginn.
2. Klimabonus
Zusätzlich ist die Gewährung eines Klimabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Die Kosten dafür können vom Kreis Herford übernommen werden. Der Klimabonus beträgt zusätzlich zu dem Sanierungskostenzuschuss bis zu monatlich 1,00 EUR/qm für eine Wohnfläche von maximal 100 qm über einen Zeitraum von 5 Jahren.
3. Mietausfallgarantie
Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.
4. Nachbetreuung des Mietverhältnisses
Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.
1. Mietausfallgarantie
Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.
2. Nachbetreuung des Mietverhältnisses
Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.
Im Gegenzug verpflichten sich die Vermietenden zur
Nach der Vermietung:
Für den Klimabonus:
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB)
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 331 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB)
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 331 kB)