Das Ziel der sozialen Wohnraumvermittlung ist die Verbesserung der Versorgung Wohnungsloser oder davon bedrohter Menschen im Kreis Herford mit bezahlbarem Wohnraum. Dies kann durch Privatvermietende ermöglicht werden. Das freiwillige Angebot versteht sich als ergänzende Hilfe zu den derzeit bereits bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreisgebiet und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren und Akteurinnen im Gebiet der Wohnungsnotfallhilfe an. Privatvermieterinnen und -vermieter erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Mieterinnen und Mietern. Vermieterinnen werden unterstützt bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Zudem erfolgt eine Nachbetreuung des Mietverhältnisses.
Für die Bereitstellung von Mietwohnraum gibt es folgende Förderungsoptionen für Privatvermietende:
1. Zuschuss für Renovierungs-/Sanierungskosten
2. Klimabonus
Zusätzlich ist die Gewährung eines Klimabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines „Individuellen Sanierungsfahrplans“.
3. Mietausfallgarantie
4. Nachbetreuung des Mietverhältnisses
Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.
Im Gegenzug verpflichten sich die Vermietenden zur
Nach der Vermietung:
Für den Klimabonus:
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB)
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 150 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 157 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Einverständniserklärung für Vermietende (PDF, 220 kB)
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung (PDF, 150 kB)