Das Ziel der kommunalen Wohnraumförderung ist es, Anreize für Investoren zu schaffen, bezahlbaren Wohnraum im Kreisgebiet Herford bereitzustellen. Das Förderprogramm des Kreises knüpft an die Inanspruchnahme der Wohnraumfördermittel des Landes NRW an.
Neuschaffung Mietwohnraum
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kreiseigenen Fördermittel:
Umfang:
Einmalig 60 oder 70 % der Jahresmiete je nach geschaffener Wohnungsgröße gemäß Mietobergrenze nach WFB des Standorts
Modernisierung
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kreiseigenen Fördermittel:
Umfang:
Einmalig 60 oder 70 % der Jahresmiete in Abhängigkeit von der Größe der modernisierten Wohnung(en) gemäß Mietobergrenze nach WFB des Standorts
Nach der Vermietung:
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 149 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Antrag auf kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung (PDF, 143 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 149 kB)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB)
Antrag auf kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung (PDF, 143 kB)