Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung beantragen

Kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung beantragen

Beschreibung

Das Ziel der kommunalen Wohnraumförderung ist es, Anreize für Investoren zu schaffen, bezahlbaren Wohnraum im Kreisgebiet Herford bereitzustellen. Das Förderprogramm des Kreises knüpft an die Inanspruchnahme der Wohnraumfördermittel des Landes NRW an.

Neuschaffung Mietwohnraum

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kreiseigenen Fördermittel:

  • Neuschaffung von Wohnungen im Sinne der Nr. 2.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
  • Förderung durch die NRW-Bank gesichert mit Einhaltung des Bindungszeitraums

Umfang:

Einmalig 60 oder 70 % der Jahresmiete je nach geschaffener Wohnungsgröße gemäß Mietobergrenze nach WFB des Standorts

Modernisierung

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kreiseigenen Fördermittel:

  • Modernisierung von Wohnungen im Sinne der Nr. 2.1 der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod)
  • Förderung durch die NRW-Bank gesichert mit Einhaltung des Bindungszeitraums

Umfang:

Einmalig 60 oder 70 % der Jahresmiete in Abhängigkeit von der Größe der modernisierten Wohnung(en) gemäß Mietobergrenze nach WFB des Standorts

Unterlagen-Nachweise

  • Förderzusage nach WFB (für Neuschaffung) beziehungsweise
  • Förderzusage nach RL MOD (für Modernisierung)
  • Bezugsfertigkeitsbescheinigung der Bewilligungsbehörde

Nach der Vermietung:

  • Meldebescheinigung des Mietnehmenden
  • Mietvertrag/-verträge
  • Wohnberechtigungsschein(e) für die geförderte(n) Wohnung(en)

Rechtsgrundlagen

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 149 kB) ReadSpeaker

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB (PDF, 351 kB) ReadSpeaker

Antrag auf kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung (PDF, 143 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Michael Petring
Wohnungsförderung - Förderung des Mietwohnungsbaus
Telefon: 05221 13-1255
Telefax: 05221 13-171255
E-Mail schreiben
Nicole Barke
Wohnraumförderung
Telefon: 05221 13-1256
Telefax: 05221 13-171275
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.