Elterngeld sichert Ihr Einkommen während Sie mehr Zeit für die Familie haben. Sie können Elterngeld bei uns in der Elterngeldstelle des Kreises Herford beantragen.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
Die Elterngeldstelle steht Ihnen während der Servicezeiten gerne beratend zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass zurzeit nur telefonische Kontakte zu folgenden Zeiten möglich sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Beratungen rund um das Thema Elternzeit erhalten Sie bei der extra eingerichteten Hotline. Diese ist erreichbar unter: 0211 / 837-1912 (montags - freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem unten aufgeführten Link "Elternzeit".
Sie können eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung aber auch gerne bei der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Herford e.V. oder bei der Beratungsstelle pro familia Bünde in Anspruch nehmen. Diese informieren Sie umfänglich zu Fragen rund um die Geburt und damit auch zum Elterngeld. ,Die Kontaktdaten sind unter den unten stehenden Links hinterlegt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird von den Beratungsstellen gebeten.
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen viele wichtige Informationen zum Elterngeld. Bitte schauen Sie unter dem unten aufgeführten Links nach. Vielleicht können dort bereits einige Fragen beantwortet werden, aber in jedem Fall erleichtert eine vorherige Information ein Beratungsgespräch.
In der Elterngeldstelle können wir Sie zur Elternzeit beraten.
Wenn Sie in Elternzeit gehen möchten, sprechen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber an.
Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich von der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber verlangen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit.
Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Kind im selben Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.09.2021 nach dem BEEG (PDF, 309 kB)
Antrag auf Elterngeld für Geburten bis zum 31.08.2021 nach dem BEEG (PDF, 340 kB)
Erläuterungen zum Elterngeldantrag für Geburten ab dem 01.09.2021 nach dem BEEG (PDF, 247 kB)
Erläuterungen zum Elterngeldantrag für Geburten bis zum 31.08.2021 nach dem BEEG (PDF, 123 kB)
Erklärung für Alleinerziehende (PDF, 95 kB)
Erklärung für Selbstständige (PDF, 119 kB)
Änderungsantrag bzgl. der Covid-19-Pandemie nach dem BEEG (PDF, 126 kB)
Erläuterungen zu den Sonderregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie (PDF, 300 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 156 kB)
Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.09.2021 nach dem BEEG (PDF, 309 kB)
Antrag auf Elterngeld für Geburten bis zum 31.08.2021 nach dem BEEG (PDF, 340 kB)
Erläuterungen zum Elterngeldantrag für Geburten ab dem 01.09.2021 nach dem BEEG (PDF, 247 kB)
Erläuterungen zum Elterngeldantrag für Geburten bis zum 31.08.2021 nach dem BEEG (PDF, 123 kB)
Erklärung für Alleinerziehende (PDF, 95 kB)
Erklärung für Selbstständige (PDF, 119 kB)
Änderungsantrag bzgl. der Covid-19-Pandemie nach dem BEEG (PDF, 126 kB)
Erläuterungen zu den Sonderregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie (PDF, 300 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 156 kB)