Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Elterngeld beantragen und zur Elternzeit beraten

Elterngeld beantragen und zur Elternzeit beraten

Beschreibung

Elterngeld sichert Ihr Einkommen während Sie mehr Zeit für die Familie haben. Sie können Elterngeld bei uns in der Elterngeldstelle des Kreises Herford beantragen.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

  • in Deutschland leben,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen,
  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Die Elterngeldstelle steht Ihnen während der Servicezeiten gerne beratend zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass zurzeit nur telefonische Kontakte zu folgenden Zeiten möglich sind:

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Beratungen rund um das Thema Elternzeit erhalten Sie bei der extra eingerichteten Hotline. Diese ist erreichbar unter: 0211 / 837-1912 (montags - freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem unten aufgeführten Link "Elternzeit".

Sie können eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung aber auch gerne bei der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Herford e.V. oder bei der Beratungsstelle pro familia Bünde in Anspruch nehmen. Diese informieren Sie umfänglich zu Fragen rund um die Geburt und damit auch zum Elterngeld. ,Die Kontaktdaten sind unter den unten stehenden Links hinterlegt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird von den Beratungsstellen gebeten.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen viele wichtige Informationen zum Elterngeld. Bitte schauen Sie unter dem unten aufgeführten Links nach. Vielleicht können dort bereits einige Fragen beantwortet werden, aber in jedem Fall erleichtert eine vorherige Information ein Beratungsgespräch.

Höhe des Elterngeldes

  • Das Elterngeld wird der betreuenden Mutter oder dem betreuenden Vater gezahlt.
  • Wir bemessen das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen nach bundeseinheitlichen Regeln.
  • Das Elterngeld beträgt 65% Ihres Nettoeinkommens (ab einem Einkommen von 1.240,00 Euro).
  • Wir bemessen das Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, höchstens jedoch 1.800,00 Euro.
  • Bestimmte Beträge werten wir nicht als Einkommen wie z.B. sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen.
  • Die Werbungskostenpauschale (Beispiel: Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle) ziehen wir von dem Nettoeinkommen ab.
  • Auch Elternteile, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, können Elterngeld beantragen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt das Elterngeld 300,00 Euro monatlich.

Dauer des Elterngeldes

  • Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt bis zu 12 Monate, für Alleinerziehende 14 Monate
  • Beide Eltern können ihr Kind betreuen und für diesen Zeitraum Elterngeld beantragen. Dann beträgt die Bezugsdauer insgesamt 14 Monate.
Die näheren Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt.

Beispiele:
  • Mutter 12 Monate und Vater 2 Monate
  • Mutter und Vater je 7 Monate

Basiselterngeld / ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus

Sie haben die Möglichkeit zwischen ElterngeldPlus und dem Basiselterngeld zu wählen. Oder Sie können beides kombinieren.

ElterngeldPlus

Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate ElterngeldPlus bezogen werden.

Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, welches ohne Anrechnung von Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustehen würde.

Partnerschaftsbonus

Beide Elternteile können 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschafts-Bonusmonate beziehen.

Voraussetzungen
  • gleichzeitige Tätigkeit beider Elternteile
  • in 4 aufeinander folgenden Monaten
  • Teilzeitbeschäftigung zwischen 25 und 30 Wochenstunden

Informationen zur Elternzeit

In der Elterngeldstelle können wir Sie zur Elternzeit beraten.

Wenn Sie in Elternzeit gehen möchten, sprechen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber an.

Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich von der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber verlangen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit.

Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Kind im selben Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Dauer der Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter für jeweils 3 Jahre. Eine verbindliche Festlegung für die ersten 2 Jahre ist erforderlich.

Sie können den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit innerhalb des 3-Jahreszeitraums frei wählen
  • Mutter und Vater können die Elternzeit untereinander aufteilen oder sich abwechseln oder
  • Sie können die gesamte 3-jährige Elternzeit vollständig gleichzeitig nutzen.
  • 24 Monate der Elternzeit können auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.
Die Elterngeldstellen haben bezüglich der Elternzeit nur eine Beratungsfunktion.

Unterlagen/Nachweise

siehe Antrag

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Downloads

Dokumente

Antrag auf Elterngeld nach dem BEEG (PDF, 1,9 MB) ReadSpeaker

Antrag auf Elterngeld für Geburten bis zum 31.08.2021 nach dem BEEG (PDF, 340 kB) ReadSpeaker

Erläuterungen zum Elterngeldantrag nach dem BEEG (PDF, 250 kB) ReadSpeaker

Erläuterungen zum Elterngeldantrag für Geburten bis zum 31.08.2021 nach dem BEEG (PDF, 123 kB) ReadSpeaker

Erklärung für Alleinerziehende (PDF, 400 kB) ReadSpeaker

Erklärung für Selbstständige (PDF, 1,4 MB) ReadSpeaker

Änderungsantrag bzgl. der Covid-19-Pandemie nach dem BEEG (PDF, 126 kB) ReadSpeaker

Erläuterungen zu den Sonderregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie (PDF, 300 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 156 kB) ReadSpeaker


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.