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Existenzgründungsberatung

Existenzen gründen

Sie möchten ein Unternehmen gründen? Sie suchen eine Immobilie, benötigen Informationen zum Standort oder möchten wissen, was für Ihre Gründung notwenig ist?

Sprechen Sie uns gerne an.

Neben der Wirtschaftsförderung Löhne bieten auch andere Stellen eine umfassende Beratung für Existengründerinnen und -gründer an:

Beratungsgespräche durch ehrenamtliche Wirtschaftsvertreter/-innen des Unternehmensnetzwerkes Löhne

Beratungsgespräche werden - außerhalb der Ferien in NRW - immer am 4. Mittwoch im Monat von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr in der Werretalhalle, Raum EG3 angeboten.

Termine 2023

  • 25.01.2023
  • 22.02.2023
  • 22.03.2023
  • 26.04.2023
  • 24.05.2023
  • 23.08.2023
  • 27.09.2023
  • 25.10.2023
  • 22.11.2023

Voranmeldung und Information:

Robert Wiehofsky
Telefon 0 57 32 6 86 80 -100
Email

Klaus Gerkensmeier

Telefon 0 57 32 97 30 31
Mobil 01725248171
Email

 

Regionale Gründungsberatung


Existenzgründungsberatung im Kreis Herford

Die Wirtschaftsförderung des Kreises Herford bietet eine Beratung für Existenzgründer und Existenzgründerinnen.

Weitere Informationen unter: Wirtschaftsförderung im Kreis Herford

Startercenter OWL

Startercenter sind zentrale Anlaufstellen zur Informatio, Beratung und Unterstützung von Existenzgründungen in der Region.

In OWL sind Startercenter bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld und bei der Handwerkskammer (HWK) Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld angesiedelt.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:

Startercenter IHK

Startercenter HWK

Sprechtage zur Existenzgründung

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld bietet im Denkwerk Herford potentiellen Existenzgründern kostenlose Beratungsgespräche an. Dieses Angebot richtet sich nicht nur an Erwerbslose, sondern an alle Interessenten.
Sprechtage finden statt: Im Denkwerk, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford.
Termine: jeden 1. Donnerstag im Monat von 9.00 - 16.00 Uhr.

Wichtig:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Industrie- und Handelskammer unter 0521/554 226 (Frau Rieke).

Sie erhalten beispielsweise Informationen zu:
• gewerberechtlichen Fragen
• möglichen Rechtsformen des Unternehmens
• öffentlichen Finanzierungshilfen
• Fragen der "sozialen Absicherung" und zum
• Unternehmenskonzept

Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Die Arbeitsagentur Herford und das Jobcenter Herford beraten zu Fragen der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit und zu Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen:

Arbeitsagentur

Jobcenter Herford

 

Zuständig

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.